Entlebucher Sennenhunde Welpen | Schweizer Sennenhunde -  Zwinger von Garstnaeck

Die Gesundheit unserer Entlebucher (die Seite befindet sich im Aufbau)

 

Die Zucht von Entlebucher Sennenhunden ist für uns Züchter eine große Freude, aber auch eine enorme Herausforderung. Und so dürfen wir Erfolge feiern, müssen aber manchmal auch herbe Rückschläge verkraften.

Anbei informiere ich Sie über Gesundheitsprojekte und Maßnahmen, die beim Entlebucher Sennenhund in Österreich bereits eingesetzt und für die Zuchttauglichkeit verlangt werden. Alle Maßnahmen sind in Zusammenarbeit mit Genetikern, Ophthalmologen und unter Berücksichtigung des österr. Tierschutzgesetzes, durchgeführt worden.

 

Hüftdysplasie:

Mit Hyftdysplasie, kurz HD genannt, ist eine Fehlstellung des Hüftgelenks gemeint. Vererbung, Umwelt und Ernährung können eine Rolle spielen. Die Summe aller Faktoren kann HD begünstigen.
Die Röntgenuntersuchung erfolgt in Narkose und wird nach dem Norberg-Winkel berechnet.

Befundungen:

HD-frei =          A
HD-Verdacht = B (Übergangsform)
HD-leicht    =   C
HD- mittel   =   D
HD-schwer =   E

HD- A, B und C sind in der Zucht erlaubt.

Auswertungsstelle:
Dr. Silke Viefhues
Bunsenstraße 20
D-59229 Ahlen

Maßnahmen: Haben beide Paarungspartner HD-C, so wird diese Paarung für die Zucht nicht mehr genehmigt.

Einbindung der Zuchtwertschätzung - Verfahren, um in der Tierzucht den Genotyp anhand des Phänotyps abschätzen und abgrenzen zu können.

Der Zuchtwert von 100 beschreibt eine durchschnittliche Vererbung.

Höherer Zuchtwert - Verstärkung des Merkmals

Niederer Zuchtwert - Abschwächung des Merkmals


Augen:
Anerkannt werder nur Untersuchungen von Ophthalmologen (Ophthalmologie = Augenheilkunde), die eine spezielle Ausbildung hinsichtlich vererbbarer Augenerkrankungen haben und dem Arbeitskreis für Veterinärophthalmologie (AKVO) angehören.


Liste der Ophthalmologen für Österreich

Für die Zucht nicht zugelassen sind folgende Erkrankungen:

Katarakt:(grauer Star - Linsentrübung): führt zur allmählichen Blindheit
Maßnahme: Alle Formen des Kataraktes sind aus der Zucht ausgeschlossen
Entropium: Einrollen des Augenlids nach innen
Ektropium: Ausstülpung des unteren Lidrandes
Glaukom: grüner Star, wird durch erhöhten Augendruck hervorgerufen

Gonioskopie: Kammerwinkeluntersuchung
Bei dieser Untersuchungstechnik wird eine Linse mit Flüssigkeit direkt auf das Auge aufgesetzt. Es wird festgestellt, inwieweit der Kammerwinkel (Abflusskanal für die Augenflüssigkeit) durchlässig (gonio-frei) oder beschädigt (dysplastisch) ist - Goniodysplasie!

Abstufungen:

Fibrae latae - kurze Trabekel

Laminae      - Gewebebrücken

Occlusio       - total dysplastisch

 

Goniodysplasie ist leider ein sehr komplizierter Erbgang, daher können auch bei goniofreien Verpaarungen wieder belastete Nachkommen sein !!!

(laut Rücksprache und Auskunft der Ophthalmologen)

 

Österreich ist das einzige Land, das die Untersuchung verpflichtend vorschreibt!
Goniodysplasie ist derzeit nicht zuchtausschließend.
Maßnahme: wird in der Paarungsplanung berücksichtigt.

PRA (Progressive Retina-Atrophie = Netzhautablösung, Retinadegeneration) führt zur Blindheit
Maßnahme: Gentest; dieser erfolgt mittels Blutabnahme, oder Backenabstrich beim Welpen. Reinerbig freie Hunde ("A") und gemischterbige Hunde (Träger, "B") werden für die Zucht zugelassen. Hunde mit defekten Genen beider Elterntiere ("C") werden vorläufig nicht mehr in die Zucht genommen.

LABOKLIN Labor für Klinische Diagnostik GMBH u.CO.KG
www.laboklin.de

Forschungsprojekt ektopische Ureteren: Achtung! Projekt vorläufig nur noch bis April 2010!!!

Die Universität Zürich arbeitet an der Entwicklung eines Gentests, der Trägertiere identifizieren soll.


Bei dieser Erkrankung handelt es sich um eine angeborene Anomalie, bei der ein oder beide Harnleiter nicht normal in der Harnblase münden. Dies führt zu einer angeborenen Harninkontinenz (Harnträufeln). Bei Hündinnen wird diese Erkrankung sofort sichtbar, bei Rüden verläuft sie meist über Jahre unbemerkt.
Die Untersuchung ist für den Hund schmerzfrei und wird per Ultraschall durchgeführt. Gleichzeitig wird eine Blutprobe abgenommen, die für die Entwicklung des Gentests benötigt wird. Bei diesem handelt es sich um die Aufklärung des Erbganges bei ektopischen Ureteren.
Sollte die Befundung bei der Ultraschalluntersuchung nicht eindeutig abgeklärt werden können, wird zusätzlich ein Röntgen mit Kontrastmittel gemacht.

Empfohlenes Alter für die Untersuchung ab einem Jahr. (laut Rückspache mit Vet.Uni.Wien)


Auf Grund der bis jetzt untersuchten Hunde musste festgestellt werden, dass der Entlebucher zu den betroffenen Rassen gehört.

Maßnahme: Bis zum Gentest werden vorläufig alle Hunde, deren Ureteren außerhalb der Blase oder Blasenhals führen, nicht in der Zucht eingesetzt.

 

Bezeichnungen für die Datenerfassung im Dogbase:

 

Eu A =frei-Ureteren münden korrekt in die Blase

Eu B =Übergang-Ureteren münden in den Blasenhals

Eu C =ektopisch-Ureteren münden außerhalb der Blase oder Blasenhals

Befundungen A und B werden für die Zucht zugelassen

Befundung C ist für die Zucht ausgeschlossen.

 

 

Untersuchungsstelle für Österreich:
Veterinärmedizinische Universität
Klinik für Bildgebende Diagnostik/Röntgen
Veterinärplatz 1
A-1210 Wien
Fr. Prof. Dr. Hittmair Katharina
Telefonnummer für Terminvereinbarungen:
+43 /1 /25 077 – 5701
email: roentgenologie@vu-wien.ac.at

Die Vet.med. Wien erbringt folgende Leistungen:
•    Blutabnahme und Lagerung für die Uni Zürich
•    Setzen eines Venenkatheters
•    Verabreichung einer Kochsalzlösung zur Anregung des Harnflusses
•    Ultraschalluntersuchung (ohne Narkose)
•    Röntgen, falls erforderlich (ohne Narkose)
•    Befundausfertigung

 

Bei der Anmeldung erhalten Sie alle Informationen, die sie für diese Untersuchung beachten müssen.

 

Wie mache ich meinen Hund zuchttauglich?

 

(ist für Österreich gültig und für die derzeitige Körordnung)

 

 Welche Dinge muß ich beachten und vor allem welche Befunde werden benötigt:

 

Befunde: Untersuchung auf ektopischen Ureta – A (frei), B (Blasenhals)  (Ultraschall)

                empfohlenes Alter: ab 12 Monate

                PRA – Gentest : A (reinerbig frei), B (gemischterbig Träger)  (Blutabnahme )

 

Hüftdysplasie HD: A (frei), B (Verdacht), C (leicht)  (Röntgen in Narkose)

Mindestalter für die HD - 15 Monate

 

Augenuntersuchung beim Ophthalmologen (darf nicht älter als drei Monate sein bis zur Körung)

 

Zwei Ausstellungen bei Spezialrichtern mit der Mindestbenotung „sehr gut“

Davon muß eine Ausstellung eine Sonderschaue des VSSÖ sein, wobei das Alter des Hundes bei der ersten Ausstellung mindestens 15 Monate sein muß und die zweite Ausstellung im Alter von 18 Monaten in der „Zwischenklasse“ oder „offene Klasse“ gemacht werden muß.

 

Weiters ist noch eine Erstzüchterschulung zu absolvieren.

 

Körtermine und Anmeldung im Sekrätariat des VSSÖ:

Meldeschluß vier Wochen vorher

 

Herzultraschall:

 

Hinweis: für jene Entlebucher-Besitzer, die mit ihrem Hund einen Herzultraschall machen möchten, steht das Formular des Verein für Schweizer Sennenhunde VSSÖ zur Verfügung.

Die Untersuchung ist freiwillig.

 

Qualzucht:

 

Der Österr. Kynologenverband (ÖKV) hat eine Liste erstellt, auf der jene Rassen vermerkt sind, die von der Qualzucht betroffen sind. Dazu gehört auch der Entlebucher Sennenhund. Der VSSÖ hat diesbezüglich Stellung in Form eines Fragebogens des ÖKV abgegeben, über Erfolge, die man bereits verzeichnen kann, und welche Maßnahmen weiterhin für die Gesundheit des Entlebuchers erforderlich sind.

 

 Anbei ein kleiner Auszug aus dem österr. Tierschutzgesetz:

 

Verbot der Tierquälerei

 

§ 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.

(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer

        
1.  Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen: 


 a)  Atemnot, 
 b)  Bewegungsanomalien, 
 c)  Lahmheiten, 
 d)  Entzündungen der Haut, 
 e)  Haarlosigkeit, 
 f)  Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut, 
 g)  Blindheit, 
 h)  Exophthalmus, 
 i)  Taubheit, 
 j)  Neurologische Symptome, 
 k)  Fehlbildungen des Gebisses, 
 l)  Missbildungen der Schädeldecke, 
 m)  Körperformen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind, oder Tiere mit Qualzuchtmerkmalen importiert, erwirbt, weitergibt oder ausstellt; 


2.  die Aggressivität und Kampfbereitschaft von Tieren durch einseitige Zuchtauswahl oder durch andere Maßnahmen erhöht;

3. a)  Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder oder elektrisierende oder chemische Dressurgeräte verwendet oder 
b)  technische Geräte, Hilfsmittel oder Vorrichtungen verwendet, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres durch Härte oder durch Strafreize zu beeinflussen; 
4.  ein Tier auf ein anderes Tier hetzt oder an einem anderen Tier auf Schärfe abrichtet; 
5.  Tierkämpfe organisiert oder durchführt; 
6.  Hunderennen auf Asphalt oder anderen harten Bodenbelägen veranstaltet; 
7.  einem Tier Reiz- oder Dopingmittel zur Steigerung der Leistung von Tieren, insbesondere bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen, zuführt; 
8.  ein Tier zu einer Filmaufnahme, Werbung, Schaustellung oder ähnlichen Zwecken und Veranstaltungen heranzieht, sofern damit Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst für das Tier verbunden sind; 
9.  einem Tier Leistungen abverlangt, sofern damit offensichtlich Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst für das Tier verbunden sind; 
10.  ein Tier Temperaturen, Witterungseinflüssen, Sauerstoffmangel oder einer Bewegungseinschränkung aussetzt und ihm dadurch Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt; 
11.  einem Tier Nahrung oder Stoffe vorsetzt, mit deren Aufnahme für das Tier offensichtlich Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst verbunden sind; 
12.  einem Tier durch Anwendung von Zwang Nahrung oder Stoffe einverleibt, sofern dies nicht aus veterinärmedizinischen Gründen erforderlich ist; 
13.  die Unterbringung, Ernährung und Betreuung eines von ihm gehaltenen Tieres in einer Weise vernachlässigt, dass für das Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind oder es in schwere Angst versetzt wird; 
14.  ein Heim- oder Haustier oder ein gehaltenes nicht heimisches Wildtier aussetzt oder verlässt, um sich seiner zu entledigen;   
15. lebenden Tieren Gliedmaßen abtrennt